Das Mietrecht ist heute durch überzogene Gesetze zugunsten der Mieter und eine extrem mietfreundliche Rechtsprechung so vermieterfeindlich und kompliziert geworden, dass beispielsweise bei
eine fachkundige Beratung unerlässlich ist, um Ihre berechtigten Belange durchzusetzen; denn Recht muss Recht bleiben.
Hinzu kommen Grundstücks- und Nachbarrechtsprobleme vielfältigster Art. In Wohnungseigentumsanlagen herrschen vielfach Wildwestmethoden; Aufklärung über Rechte und Pflichten ist das Gebot der Stunde. Der Wohnungseigentümer ist zwar "Herr der eigenen Wohnung", aber nicht "Herr im eigenen Haus". Die Umwandlung von Miet- in Wohnungseigentum ist für viele Hauseigentümer heute wieder eine Chance; wir helfen Ihnen gerne.
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eine fachkundige Beratung unerlässlich ist, um Ihre berechtigten Belange durchzusetzen; denn Recht muss Recht bleiben.
Hinzu kommen Grundstücks- und Nachbarrechtsprobleme vielfältigster Art. In Wohnungseigentumsanlagen herrschen vielfach Wildwestmethoden; Aufklärung über Rechte und Pflichten ist das Gebot der Stunde. Der Wohnungseigentümer ist zwar "Herr der eigenen Wohnung", aber nicht "Herr im eigenen Haus". Die Umwandlung von Miet- in Wohnungseigentum ist für viele Hauseigentümer heute wieder eine Chance; wir helfen Ihnen gerne.
Rechtsfragen rund ums Haus und Mietrecht
Im Rahmen unserer Rechtsberatung erteilen wir unseren Mitgliedern konkrete Ratschläge und allgemeine Auskünfte zu Rechtsfragen rund ums Haus und Mietrecht. In einfach gelegenen Fällen bieten wir Formulierungshilfen und fertigen auf Wunsch kurze Schriftsätze, so dass Sie optimal im Umgang mit Mietern und Behörden betreut werden.
Nicht mehr vom Beitrag gedeckt ist eine weitergehende Tätigkeit, insbesondere schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit Mietern, Behörden u.s.w., ebenso die Anfertigung von Schriftstücken mit rechtlicher Begründung etc. Diese Leistungen müssen gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch hierüber informieren wir Sie gern.
Nicht mehr vom Beitrag gedeckt ist eine weitergehende Tätigkeit, insbesondere schriftliche oder mündliche Verhandlungen mit Mietern, Behörden u.s.w., ebenso die Anfertigung von Schriftstücken mit rechtlicher Begründung etc. Diese Leistungen müssen gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch hierüber informieren wir Sie gern.